Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp passt Regeln an neue NRW-Verordnung an

Veranstaltungen mit bis zu 300 Teilnehmenden wieder möglich

Nach weiteren Lockerungen der Coronabedingungen durch die NRW-Landesregierung passt das Bistum Münster seine Regelungen an. Generalvikar Klaus Winterkamp informiert über Änderungen bei Versammlungen, Hochzeiten und Musikaufführungen.

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Veranstaltungen und Versammlungen sind im NRW-Teil des Bistums Münster ab dem 15. Juli wieder mit bis zu 300 Teilnehmenden möglich. Darauf weist Generalvikar Klaus Winterkamp in einem Brief an alle Mitarbeitenden des Bistums hin. Die Änderungen ergeben sich aus der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen. 

Bei derartigen Veranstaltungen und auch bei Angeboten im außerschulischen Bereich müssen demnach die üblichen Hygienevorschriften, die Steuerung des Zutritts und der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein, auch eine Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden - es sei denn, eine Veranstaltung findet im Freien statt. 

 

150 Hochzeitsgäste - in der Kirche womöglich auch mehr

 

Laut NRW-Verordnung sind bei Hochzeits-, Tauf- oder Abschlussfeiern bis zu 150 Teilnehmende zugelassen. Winterkamp weist darauf hin, dass bei entsprechenden vorangehenden Gottesdiensten die für die jeweiligen Kirchen zulässigen Personenzahlen gelten: "Das heißt, dass es gegebenenfalls mehr oder auch weniger Personen sein können."

Bei Beerdigungen mit bis zu 150 Teilnehmenden gelte das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske nicht, soweit Verkorehrungen zur Hygiene und in geschlossenen Räumen zur einfachen Rückverfolgbarkeit sichergestellt seien.

 

Mehr Chorsänger - aber mit Abstand

 

Chöre und Instrumentalensembles können sowohl zu Proben als auch Konzerten wieder mit größeren Personengruppen zusammenkommen - allerdings muss ein Abstand von drei Metern zwischen Sängern, von zwei Metern beim Musizieren mit Blasinstrumenten eingehalten werden, zum Publikum von vier Metern. Bei Proben muss der Raum eine Größe von mindestens sieben Quadratmeter pro Person aufweisen.

Die Weitergabe oder gemeinsame Nutzung von Instrumenten sollte vermieden werden. Tasteninstrumente, die von mehreren Personen gespielt werden, müssen zwischen den Nutzungen gereinigt werden. Die Reinigung von Blasinstrumenten soll nicht in den Konzert- und Probenräumen erfolgen. Über weitere detaillierte Maßnahmen informiert die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die allen Mitarbeitenden im Bistum Münster zugeschickt wurde.

Die Büchereien weist Winterkamp darauf hin, dass eine Rückverfolgbarkeit für Menschen entfällt, die lediglich Medien abholen oder zurückbringen wollen.

UPDATE: Ergänzungen zu Maßnahmen beim Musizieren (15.07.2020, mn)

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