Klaus Winterkamp zu Teilnehmerzahlen, Chormusik und Infektionsgefahr

Wie können wir dieses Jahr Weihnachten feiern, Herr Generalvikar?

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Wie werden wir Weihnachten in diesem Jahr feiern können? Welche Regeln gibt es für Messfeiern in Kirchen, welche für Outdoor-Gottesdienste? Und sieht es mit Musik zum Fest aus? Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp gibt Antworten in unserem Interview.

Herr Generalvikar, in allen Gemeinden des Bistums sind unzählig viele Ehren- und Hauptamtliche mit großer Kreativität dabei, irgendwie schöne Weihnachts-Gottesdienste zu ermöglichen. Wie kommt das bei der Bistumsleitung in Münster an?

Sehr gut! Wir nehmen mit Freude zur Kenntnis, dass mit viel Fantasie, Kreativität, mit Sensibilität Weihnachten vorbereitet wird – von unterschiedlichsten Formen von Wortgottesdiensten in der Kirche über Messfeiern bis zu Freiluftgottesdiensten, in Schulen, auf den Straßen und Plätzen, auf Sportanlagen und Freilichtbühnen. Da ist alles dabei. Das ist großartig.

Maximal 250 Menschen dürfen zum Gottesdienst in eine Kirche kommen: Das sagt das aktuellste Kirchen-Update zur NRW-Corona-Schutzverordnung. Was bedeutet das für eine durchschnittlich große Kirche im Bistum Münster?

Es konnten bisher auch immer maximal 250 in den Gottesdienst kommen, aber nicht einfach pauschal. Denn es müssen ja weiterhin die Mindestabstände eingehalten werden. Das war schon bei der letzten Corona-Schutzverordnung so. Im Bistum Münster betrifft das kaum eine Kirche, selbst der Dom kommt jetzt nach einigem Bänke-Umstellen gerade mal auf 250 Plätze. Problematischer würde es, wenn man zum Beispiel Weihnachten in eine größere Halle ginge und glaubte, man könne dort mit mehr als 250 Personen Gottesdienst feiern. Das geht nicht. Auch für diese Innenräume gilt die Beschränkung von bis zu 250 Personen bei eingehaltenem Mindestabstand. Die NRW-Landesregierung hat zudem klargestellt, dass sie eine Rückverfolgung bei Außengottesdienste zu Weihnachten für verzichtbar hält. Allerdings müssen Außengottesdienste auch als solche bei der Kommune angemeldet werden, egal wie viele Menschen daran teilnehmen. Das hat allerdings nichts mit Corona zu tun.

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Bei Gottesdiensten draußen dürfen es bis zu 500 Menschen sein. Können Sie erklären, warum?

Das berührt das Recht der Freiheit auf Religionsausübung. Das ist grundgesetzlich gesichert. Und insofern werden Gottesdienste anders behandelt als beispielsweise Versammlungen und private Versammlungen. Insofern werden die Religionsgemeinschaften anders behandelt. Es gab ja beispielsweise in München auch das Gegenbeispiel, als eine Querdenker-Demo zum Gottesdienst erklärt wurde. Das geht natürlich gar nicht. Gottesdienst ist Gottesdienst und wird nicht zu politischen Zwecken instrumentalisiert.

Sehen Sie bei einem Gottesdienst mit 500 Teilnehmern keine so große Infektionsgefahr?

Unsere Erfahrungen hier im Bistum sind ganz eindeutig. Seit dem 1. Mai feiern wir wieder Gottesdienste in unseren Kirchen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem sich jemand durch die Teilnahme an einem Gottesdienst ausgelöst infiziert hätte. Wenn wir uns an die Regeln halten, an die Abstände, wenn die Wege geklärt sind und wir uns nicht in die Arme laufen, sehe ich keine Gefahr durch solche Versammlungen.

Kein Weihnachten ohne Chormusik. Wie sieht es damit aus? Können die Chöre proben? Können sie im Weihnachtsgottesdienst singen?

Ja. Auch das ist mit der Landesregierung inzwischen abgeklärt. Es dürfen jetzt regelmäßige Proben zur Vorbereitung der Feiertage stattfinden. Das ist geklärt. Aber man sollte natürlich tunlichst darauf achten, dass man jetzt nicht einen Chor mit 250 Leuten auffährt und meint, jetzt müsse unbedingt Bachs Weihnachtsoratorium aufgeführt werden. Das ist damit natürlich nicht gemeint. Die jetzige Regelung gilt für Chöre, Instrumentalensembles, Scholen und so weiter, die die Weihnachtsgottesdienste vorbereiten wollen. Und die können auch jetzt in den nächsten Wochen dafür regelmäßig proben.

Mit welchen Abstandsregeln?

Mit zwei Metern Abstand, wie immer in diesem Fall bei Chören und Ensembles. Personen, die Blasinstrumente spielen oder die singen, müssen diesen Mindestabstand von zwei Metern untereinander und zu anderen Personen einhalten. Natürlich muss man dann, wie immer, bis zum Platz Maske tragen. Alle Hygienevorschriften gelten natürlich ebenso. Aber dann kann man zum Proben die Maske abnehmen. Dasselbe gilt dann auch bei dem Gottesdienst, in dem musiziert oder gesungen wird.

Sie sind auch Zeremoniar im Dom in Münster. Wie sieht es da mit den Weihnachtsvorbereitungen aus?

Wir bieten ja alle großen Weihnachtsgottesdienste parallel dreimal an: jeweils eine Pontifikalvesper um 15 Uhr im Dom, in Lamberti und Überwasser, jeweils eine Christmette im Dom, in Lamberti und Überwasser um 22.30 Uhr. Dafür muss man sich anmelden - entweder online auf www.paulusdom.de oder in der Domverwaltung.

Kontakt
Domverwaltung, Domplatz 28, 48143 Münster, Tel. 0251/495-6700, E-Mail dom(at)bistum-muenster.de

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