Thorsten Konigorski über einen neuen Ausbildungskurs in Vechta

Wie wird man nebenberuflicher Kirchenmusiker?

Anzeige

Orgel spielen, Chöre leiten, Gottesdienste mitgestalten: Das scheint wieder im Kommen zu sein. In Vechta wollen so viele junge Leute das sogenannte C-Examen für nebenberufliche Kirchenmusikerinnen und -musiker machen, dass ein zusätzlicher Kurs angeboten wird. Was man dafür mitbringen muss, was das kostet - und ob es eine Job-Garantie gibt, sagt Thorsten Konigorski, Referent für Kirchenmusik und Leiter der Kirchenmusikerausbildung für den Offizialatsbezirk Oldenburg.

Was müssen Interessierte mitbringen, wenn sie die Ausbildung zum C-Examen beginnen wollen?

Für diesen C-Kurs genügt es, wenn man etwas Klavier spielen kann. Orgelkenntnisse sind erwünscht, aber nicht erforderlich. Interessierte müssen eine grobe Kenntnis von Musiktheorie haben – etwa über Intervalle – und ich muss bereit und mutig genug sein, meine Stimme auszubilden und sängerisch tätig zu sein. 

Und wenn ich nicht singen kann?

(lacht) Das gibt es nicht! Nein, im Ernst: Eine gewisse Grundbegabung kann sicherlich nicht schaden. Und während der Ausbildung sollte man auch selber in einem Chor singen.

Was kostet die Ausbildung?

Thorsten KonigorskiThorsten Konigorski stammt aus Kevelaer und war nach seinem Kirchenmusikstudium in Aachen und Luxemburg 20 Jahre lang Kantor in Viersen. Seit 2019 ist er Refeferent für Kirchenmusik und Leiter der Kirchenmusikausbildung für den Offizialtsbezirk Oldenburg. | Foto: privat

Im Oldenburgischen Teil des Bistums Münster kostet die Ausbildung 45 Euro pro Monat. Darin sind inbegriffen: die gesamte theoretische Ausbildung mit Chorleitung und liturgischem Orgelspiel in der Uni Vechta – und dazu ortsnaher Einzelunterricht mit einem Orgellehrer, den wir organisieren. Großes Paket, kleiner Preis, meine ich. Es gibt aber auch die Möglichkeit, für diese 45 Euro nicht die komplette C-Ausbildung zu machen, sondern sich beispielsweise auf den Orgelunterricht zu konzentrieren oder ausschließlich Chorleitung zu studieren und diese Ausbildung mit dem D-Examen abzuschließen. Ich bin der Uni Vechta im Übrigen sehr dankbar, dass wir ihre drei Pfeifen-Orgeln im Rahmen unserer Kooperation für den Unterricht nutzen können.

Gutes Stichwort! Eine Orgel steht für gewöhnlich nicht im Wohnzimmer. Wo können die Teilnehmenden üben?

Das müsste immer in der Heimatpfarrei möglich sein. Es ist ja auch im Interesse der Pfarrgemeinden, dass wir Nachwuchs-Kirchenmusiker ausbilden, die dann wieder in den Gemeinden tätig werden. Aber selbstverständlich helfen wir auch bei der Vermittlung einer Übe-Orgel.

Was lernt man in der Ausbildung?

Das C-Examen qualifiziert nicht zur hauptamtlichen, sondern zur nebenamtlichen Tätigkeit als Kirchenmusiker oder Kirchenmusikerin. Der Abschluss ist in allen deutschen Bistümern anerkannt, und die Ausbildungsinhalte sind entsprechend gleich: Musikgeschichte, Formenlehre, Tonsatz, Liturgiegesang in Theorie und Praxis, Chorleitung, chorpraktisches Klavierspiel, Liturgiekunde, Gesangsunterricht und Orgelunterricht. All das wird auch geprüft. Und im Anschluss haben die Absolventinnen und Absolventen eine sehr umfassende Kenntnis der Musik überhaupt, also nicht nur der Kirchenmusik.

Was, wenn man das Examen nicht packt?

Durch die Vielfalt der Fächer gibt es die Möglichkeit, Teilbereiche nachzuprüfen. Darüber entscheidet die Prüfungskommission. Wenn man dann nochmal durchrasselt, gibt es immer noch die Möglichkeit, die gesamte Prüfung zu wiederholen. 

Gibt es eine Job-Garantie nach der Ausbildung?

(lacht). Wenn ich die Lage der Kirchenmusik zurzeit sehe, erwarten wir einen Engpass bei Kirchenmusikern – vor allem im hauptamtlichen Bereich, den wir mit dem C-Examen gar nicht abdecken. Aber die Nachfrage ist auch im nebenamtlichen Bereich weitaus größer, als wir mit Organistinnen und Organisten decken können. Insofern: Klares ja zur Job-Garantie.   

Was kann man da verdienen?

Das ist nicht mit einem Satz zu beantworten, weil nebenamtliche Kirchenmusiker in der Regel Honorarverträge haben. Es gibt aber auch Regelungen in unserem Bistum, die einen Betrag für die verschiedenen Gottesdienste je nach Aufwand festlegen – über den Daumen von knapp 40 Euro für eine Festmesse bis zu 20 Euro für eine Andacht.

Weitere Informationen bei Thorsten Konigorski, Bischöflich Münstersches Offizialat Vechta, Tel. 04441/ 872–211, 

Anzeige