Synodaler Weg stimmt Vorschlag zu

Weg für Segensfeiern für homosexuelle Paare in katholischer Kirche frei

  • Segensfeiern für homosexuelle Paare sollen in der katholischen Kirche in Deutschland eingeführt werden.
  • Mit mehr als 92 Prozent hat die Synodalversammlung dem entsprechenden Handlungstext zugestimmt.
  • Auch die Bischöfe stimmten mit einer klaren Mehrheit dem Vorhaben zu.

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Zukünftig kann es in der katholischen Kirche in Deutschland Segensfeiern auch für homosexuelle Paare geben. Zivil wiederverheiratete Geschiedene sollen ebenfalls ihre Beziehung von der katholischen Kirche segnen lassen können. Das Reformprojekt Synodaler Weg verabschiedete am Freitag in Frankfurt nach einer kontroversen Debatte mit einer Mehrheit von knapp 93 Prozent ein Papier, das empfiehlt, zeitnah angemessene liturgische Feiern zu entwickeln und einzuführen. Von den Bischöfen stimmten knapp 81 Prozent dafür.

Erarbeitet werden soll eine Handreichung für Segensfeiern für verschiedene Paarkonstellationen. Seelsorgern, die eine solche Segensfeier durchführen, dürften keine disziplinarischen Konsequenzen mehr drohen. Für alle interessierten Paare solle es zur Vorbereitung Gespräche mit Seelsorgenden und gegebenenfalls Seminare geben.

Arbeitsgruppe soll Handreichung erarbeiten

Das Papier mit dem Titel „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ betont, eine Weigerung, die Beziehung zweier Menschen zu segnen, „die ihre Partnerschaft in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott leben wollen“, sei unbarmherzig bis diskriminierend. Insbesondere, weil sich dies „gnadentheologisch nicht überzeugend“ begründen lasse.

Das verabschiedete Papier ist eine etwas abgeschwächte Form des ursprünglichen Textes. Nun soll zunächst eine Arbeitsgruppe mit unter anderem der Deutschen Bischofskonferenz und dem Laien-Dachverband ZdK eine liturgische Handreichung erarbeiten.

Bischof Genn stimmt für Segensfeiern

In der Aussprache meldete sich auch Bischof Felix Genn aus Münster zu Wort. Er sprach sich „um der Menschen willen“ für eine Annahme des Textes aus. Er erinnerte speziell an wiederverheiratet-geschiedene Menschen, die ebenso wie in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Lebende unter der Kirche leiden würden.

Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode appellierte ebenfalls an die Versammlung, dem Dokument zuzustimmen. Er habe noch nie so ein differenziertes Papier zu diesem Theme gelesen.

Overbeck: Kirche ist interkulturell divers

Die Ordensschwester Katharina Ganz betonte, der Text sei ein „wichtiges Signal in die Weltkirche“. Martina Kreidler-Kos betonte, es werde „eine Herausforderung für manche Teile der Weltkirche sein – das darf es aber auch“. Der Vertreter der Katholiken anderer Muttersprache, Emeka Ani, sagte: „Katholiken aus der afrikanischen Kultur sind strikt gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften.“ Das Thema sollte auf Ebene der Weltsynode behandelt werden, wo er aber keine Mehrheit dafür sehe.

Essens Bischof Franz-Josef Overbeck entgegnete: „Ich halte uns als Weltkirche für so interkulturell divers, dass wir an dieser Stelle sagen müssen, wir müssen es in unserem Land anders beantworten als anderswo.“

Theologische Weiterentwicklung gefordert

Die römische Glaubenskongregation hatte in einem 2021 veröffentlichten Schreiben nochmals bekräftigt, die Kirche habe keine Vollmacht, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu segnen. Denn zu diesen gehörten sexuelle Aktivitäten außerhalb der Ehe von Mann und Frau. Gott segne sündige Menschen, nicht aber die Sünde, so die Vatikanbehörde.

Das war in Deutschland und anderen Ländern auf Kritik gestoßen. Im Handlungstext heißt es dazu, der Rücklauf der Befragungen im Rahmen der Bischofssynode habe gezeigt, „dass die diesem Dokument grundgelegte Sicht auf Homosexualität vielerorts als nicht ausreichend angesehen wird“. Es brauche eine theologische Weiterentwicklung. Der deutsche Vorstoß solle deshalb in den weltweiten synodalen Prozess einfließen.

Bischof Johan Bonny berichtet über belgisches Vorgehen
Zum Ende der Aussprache berichtete Bischof Johan Bonny aus Belgien über die Einführung von Segensfeiern in seinem Land. Er betonte die Bedeutung des päpstlichen Lehrschreibens „Amoris laetitia“ für den belgischen Beschluss. Die Bischöfe hätten dieses Dokument intensiv studiert und daraus ein zweieinhalbseitiges Dokument zu Segensfeiern erarbeitet. Beim Ad-limina-Besuch der belgischen Bischofskonferenz im November 2022, direkt nach dem Besuch der deutschen Bischöfe, habe man auch mit dem Papst über dieses Thema gesprochen. Dieser habe gesagt, es liege in der Entscheidungsmacht der nationalen Bischofskonferenz, die er laut Bonny auch verstehen könne. (jdw)

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