Meldepflicht für alle Gottesdienste

Corona-Update: Weihnachten ohne Gemeindegesang

  • Für alle Gottesdienste gilt ab 16. Dezember 2020 der Verzicht auf den Gemeindegesang.
  • Zudem müssen Gottesdienste ab Mittwoch bei den Behörden angemeldet werden.
  • Generalvikar Winterkamp bittet darum, Kirchen auch außerhalb der Gottesdienstzeiten für Besucher geöffnet zu halten.

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„Für alle Gottesdienste gilt ab 16. Dezember 2020 der Verzicht auf den Gemeindegesang.“ Das ist die erste Maßnahme im aktuellen „Corona-Update“, das Generalvikar Klaus Winterkamp am Dienstag an Mitarbeiter im NRW-Teil des Bistums Münster geschickt hat. Damit reagiert der Generalvikar auf die Corona-Schutzverordnung der NRW-Landesregierung, die am 16. Dezember in Kraft tritt.

Darüber hinaus müssen alle Gottesdienste nun bei den Behörden gemeldet werden. Zudem müssen sich Besucher sich für Gottesdienste, die erwartbar viel Zulauf haben werden, bei den Gemeinden anmelden. Mit Dringlichkeit wirbt Winterkamp dafür, die Kirchengebäude über die Zeiten der Gottesdienste hinaus für Besucher geöffnet zu halten.

 

Musiker dürfen spielen und proben

 

Winterkamp weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verbot des Gemeindegesangs sich nicht auf Gottesdienste in Kirchen beschränkt. Betroffen seien Gottesdienste in Innenbereichen ebenso wie im Außenbereich etwa auf Sportplätzen, Schulhöfen oder Marktplätzen.

Gesang von kleinen Chören, Scholen, Kantoren oder Musik von Instrumentalisten seien von dieser Regelung ausgenommen. Dabei hänge die Zahl der Musiker „schlicht von der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes ab und liegt im Ermessen der musikalisch wie gottesdienstlich Zuständigen sowie der örtlichen Teams und Gremien“.

Alle Musizierenden dürfen demnach zur Vorbereitung der Gottesdienste regelmäßig proben. Dafür gelten „die bereits bekannten Regeln: Beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von zwei Metern, bei anderen Instrumenten die üblichen 1,5 Meter; der Abstand zwischen Musizierenden und Gemeinde muss mindestens vier Meter betragen“.

 

Meldepflicht für alle Gottesdienste

 

Für alle Gottesdienste ab dem 16. Dezember 2020 gelte die Pflicht, „die vor Ort zuständigen Behörden zu informieren“. Winterkamp empfiehlt, die Gottesdienstordnung „am besten gleich für die folgenden Wochen“ bei den Behörden einzureichen und darauf hinzuweisen, „dass alle Gottesdienste unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung und der mit der Staatskanzlei abgesprochenen kircheninternen Regeln gefeiert werden“.

Das bedeute konkret: Der Mindestabstand wird eingehalten, es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung – auch bei Gottesdiensten im Außenbereich –, die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer wird gewährleistet und die Teilnehmerzahl ist begrenzt – im Kirchenraum auf die Zahl, die unter Berücksichtigung der Mindestabstände zulässig ist, maximal 250 im Innenbereich und 500 im Außenbereich.

 

Weihnachts-Gottesdienstbesuch nur mit Anmeldung

 

Wenn zu erwarten sei, dass die Zahl der Gottesdienstteilnehmer an die Auslastungsgrenze reicht, müssten sich die Teilnehmer zuvor anmelden. „Das wird wohl in besonderer Weise für die Angebote am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag gelten“, vermutet Winterkamp. Dabei sei es egal, ob die Angebote drinnen oder draußen stattfänden und ob es sich um Messfeiern, Wortgottesdiente, Segensfeiern, Krippenspiele, meditative oder sonstige Angebote handele.

„Dringend und herzlich“ bittet Winterkamp die Verantwortlichen, Kirchen auch außerhalb der Gottesdienstzeiten nicht zu schließen, „ damit sie in dieser für viele belastenden und herausfordernden Zeit ein Ort der Zuflucht, des Trostes, des Gebetes sein können und sozusagen ein Obdach für die Seele bieten“.

 

Keine Präsenzveranstaltungen – digital ist „alles möglich“

 

Die Regelungen gelten laut Winterkamp auch für Taufen, Trauungen und Beerdigungen. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Trauergottesdiensten und Beisetzungen auf dem Friedhof gebe es allerdings nicht.

Angebote beispielweise in der Katechese, Glaubensgespräche, Gruppenstunden oder Selbsthilfegruppen dürfen demnach nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Digital sei aber „alles möglich“, ermutigt der Generalvikar.

 

Sternsingeraktion noch offen

 

Noch offen seien Regelungen für Gebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 pro hunderttausend Einwohner. Gespräche würden derzeit geführt. „Ebenso laufen heute noch weitere Absprachen hinsichtlich der Sternsingeraktion Anfang Januar“, gibt Winterkamp bekannt. Über den Ausgang werde er schnellstmöglich informieren.

UPDATE für Hotspot-Gebiete
In Kreisen oder kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz über einem Wert von 200 liegt, gelten laut Mitteilung des Generalvikariats Münster vom 16.12.2020 zusätzliche Schutzmaßnahmen. Diesbezüglich sind demnach mit der Staatskanzleizusätzlich folgende Regeln für Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung vereinbart:
•    Jeder Gottesdienst dauert höchstens 45 Minuten, egal ob im Innen- oder Außenbereich.
•    Die Platzzahl wird – ausgehend von der pandemiebedingt ohnehin schon reduzierten Platzzahl – noch einmal um 30 Prozent reduziert.
•    Allerhöchstens dürfen im Außenbereich 250 Personen die Gottesdienste mitfeiern. | mn

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